Neue Suche nach Raubkunst

Neue Suche nach Raubkunst

Der Jüdische Weltkongress verlangt von den Schweizer Kantonen Nachforschungen über Kunstkäufe in den Jahren zwischen 1933 und 1948.

«It’s over», sagte der hohe Vertreter der amerikanischen Regierung, «es ist ausgestanden.» Die Schweiz, liess er die NZZ vor zweieinhalb Jahren wissen, sei im Bereich Raubkunst nur ein «zweitrangiger Akteur» gewesen. Sein Zitat sorgte in der Bundesverwaltung in Bern und im hiesigen Kunstmarkt für kollektives Aufatmen.

Zu früh? Der Jüdische Weltkongress (WJC), der die Schweizer Grossbanken im Zusammenhang mit den nachrichtenlosen Vermögen gehörig unter Druck setzte und schliesslich dazu brachte, eine Vergleichssumme von 1,25 Milliarden Dollar zu zahlen, will keine Entwarnung geben. Vielmehr lässt er jetzt in Museen und Kunstsammlungen der ganzen Schweiz nach Werken suchen, die in der Nazizeit ihren jüdischen Besitzern geraubt wurden.

Die Commission for Art Recovery des WJC verlangt laut eines Briefs, der – vorliegt, von den Kantonsregierungen «eine vollständige Liste aller Kunstgegenstände, die während der Jahre 1933 bis 1948 durch die wichtigsten Museen in jedem Kanton der Schweiz erworben worden sind». Eine Liste, die vor allem Auskunft geben soll über die Herkunft der Kunstwerke und über die Identität der Verkäufer.

Die Anstrengungen, hier zu Lande Raubkunst zu orten, beeindrucken den WJC offensichtlich nur beschränkt. Seit der Raubgut-Konferenz von Washington im Dezember 1998, heisst es im Brief an die Kantone, «scheinen keinerlei Fortschritte bei den Untersuchungen in der Schweiz gemacht worden zu sein». Darum werde der Kongress jetzt «selbst aktiv».
In anderen Ländern konnte die Kommission damit schon einige beachtliche Erfolge verbuchen. Der bisher grösste: Deutschland gab letztes Jahr über achtzig von den Nazis beschlagnahmte Kunstwerke an ihre rechtmässigen Besitzer zurück. Russland, Polen, Ungarn, Österreich sollen bald folgen – und die Schweiz.

Treibende Kraft der Commission for Art Recovery, die 1997 vom WJC eingesetzt wurde, um geraubte Kunstwerke in Europa aufzuspüren und den rechtmässigen Besitzern zurückzugeben, ist deren Präsident Ronald S. Lauder, 57. Der Sohn und Erbe der Kosmetikkönigin Estée Lauder (Clinique, Donna Karan, Aramis) kennt die Schweiz und ihre jüngere Geschichte bestens. Als Mitglied der Volcker-Kommission nahm er schon die Rolle der Banken in der Nazizeit unter die Lupe. In Lachen SZ hat er laut dem Wirtschaftsmagazin «Bilanz» einen Wohnsitz. Er verfügt über ein Vermögen von sieben bis acht Milliarden Franken.

Mit Lauder hat die Kommission einen Kunstexperten erster Güte an ihrer Spitze. Er sitzt dem Museum of Modern Art in New York vor und gilt als weltweit wohl grösster Privatsammler von deutscher Kunst des 20. Jahrhunderts. Lauder setzt in der Schweiz einen gewichtigen Partner auf die Suche nach Kunstwerken an. Er engagierte die Genfer Anwaltskanzlei Lalive & Partner, eines der renommiertesten Büros des Landes. Pierre Lalive, 78, hat das WJC-Mandat zur Chefsache erklärt und die briefliche Aufforderung an die Kantone, über alle Ankäufe zwischen 1933 und 1948 Auskunft zu geben, selber unterschrieben. Der fotoscheue Honorarprofessor der Uni Genf und Spezialist für internationales Privatrecht ist ein ausgewiesener Kenner der Materie, hat er doch 1995 massgeblich an der Unidroit-Konvention über gestohlene oder rechtswidrig ausgeführte Kulturgüter mitgearbeitet.

Die Forderung des Weltkongresses, die er, wie es im Brief an die Kantonsregierungen heisst, auch «auf dem Rechtsweg erwirken könnte», rennt allerdings weitgehend offene Türen ein. Wie kaum ein zweites Land sucht die Schweiz nach geraubten Kunstwerken und arbeitet ihre wenig rühmliche Vergangenheit auf. Heute bestreitet niemand mehr, dass die Schweiz während des Zweiten Weltkriegs eine bedeutende Drehscheibe für den Handel mit Raubkunst aus Nazi-Deutschland und den besetzten Gebieten war. Zu dieser Einschätzung dürfte auch die Bergier-Kommission kommen, die dieser Tage ihren Bericht zum Thema veröffentlicht. Bestätigen wird sie wohl auch, dass die öffentlichen Museen in der fraglichen Zeit weit vorsichtiger beim Ankauf von Werken waren als private Sammler wie beispielsweise der Zürcher Waffenindustrielle Emil G. Bührle oder der Luzerner Auktionator Theodor Fischer, der mit viel Nazi-Raubgut handelte.
Ausgerechnet bei den privaten Sammlungen haben aber die Kantone, an die sich der Brief des WJC richtet, keine rechtliche Handhabe, nach Raubkunst zu forschen. Und sie können die Informationen auch nicht mit Druck einfordern, etwa mit der Drohung, Subventionen zu streichen.
Der scharfe Tonfall der Anfrage hat in Kunstkreisen für einige Irritation gesorgt, waren doch die Beziehungen zur Commission for Art Recovery bisher gut. «Wir standen bis Ende letzten Jahres mit ihr in sehr engem Kontakt», sagt Andrea Raschèr, der Leiter der Anlaufstelle Raubkunst beim Bundesamt für Kultur. Dann nahm die damalige Kommissionsdirektorin den Hut, und seither fehlt ein Ansprechpartner.

Grundlegend neue Erkenntnisse sind von der Suchaktion nicht zu erwarten. Das Bundesamt für Kultur hat vor drei Jahren einen umfassenden Bericht über den Erwerb von Kulturgütern durch den Bund zwischen 1933 und 1945 veröffentlicht. Resultat: Der Bund kaufte keine Raubkunst. Zum gleichen Ergebnis kam kürzlich eine Suche des Kantons Zürich in seiner Kunstsammlung, was wenig erstaunt: Wie die meisten Kantone erwarb und erwirbt Zürich vorwiegend Werke von lokalen und regionalen Kunstschaffenden.

Noch nicht fertig mit ihren Recherchen sind die grössten Schweizer Kunstmuseen. Die öffentliche Kunstsammlung Basel, die bedeutendste des Landes, hat dafür eigens einen Archivar angestellt – schon vor der Anfrage der Commission for Art Recovery. «Wir scheuen keinen Aufwand», sagt Andreas Spillmann, Leiter des Ressorts Kultur von Basel-Stadt. Das Kunsthaus Zürich und das Kunstmuseum Winterthur sind daran, detaillierte Sammlungskataloge zu erstellen, die über jedes Werk und nach Möglichkeit auch dessen Herkunft Aufschluss geben sollen. Diese Kataloge sollen publiziert werden und allen Interessierten für Recherchen zur Verfügung stehen.
Das entspricht indes nicht der Haltung des World Jewish Congress, der eine lückenlose Liste sämtlicher Ankäufe und deren Herkunft wünscht. Ein Wunsch, der in Zürich und Winterthur als wenig sinnvoll und unpraktikabel taxiert wird. Wenig praktikabel, weil es an den Ressourcen mangle und oft auch Unterlagen über die Herkunft der Werke nicht existierten. Wenig sinnvoll, weil die meisten Werke unproblematisch seien und man die potenziell problematischen durchgesehen habe.

Alle Häuser beteuern allerdings, dass sie bereit sind, konkrete Anfragen zu recherchieren. «Die Schweizer Museen», weiss Andrea Raschèr von der Anlaufstelle Raubkunst, «verhalten sich bei unseren Anfragen nach Werken, die geraubt sein könnten, sehr kooperativ und professionell.»
Also doch «over» und aus? Der WJC ist trotzdem überzeugt, dass noch einige fragwürdige Werke zum Vorschein kommen werden. Wenn die Schweiz danach suche, sagte die frühere Direktorin der Kommission vor einiger Zeit der Zeitung «Le Temps», werde sie auch welche finden – «das kann ich Ihnen versichern».

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