Die Konsumenten bluten
Das Bundesgericht hat entschieden: Parallelimporte werden faktisch verboten. Das kostet die Konsumenten jährlich drei Milliarden Franken.
Preisüberwacher Werner Marti prangerte diese Woche grossspurig die zu hohen Preise für englische Versionen von Microsoft-Produkten in der Schweiz an. Er wolle prüfen, ob die Software mittels Parallelimporten nicht günstiger in unser Land eingeführt werden könnte, erklärte er.
Eine Drohung, die Microsoft nicht zu fürchten braucht: Der US-Gigant kann einfach ein Patent auf seine Software oder die Verpackung anmelden, und schon erhält der Schweizer Microsoft-Importeur das alleinige Vertriebsrecht für unser Land.
Grund dafür ist ein umstrittenes Urteil des Bundesgerichts. In einem Patentrechtsstreit zwischen Kodak und der Ladenkette Jumbo haben fünf Lausanner Richter Parallelimporte als unzulässig taxiert. Damit können Schweizer Importeure verhindern, dass sich der Detailhandel im Ausland günstiger eindeckt.
Der Schaden für die Konsumentenist enorm: Gibt es keine Parallelimporte, müssen Schweizerinnen und Schweizer nach Berechnungen von FACTS künftig drei Milliarden Franken mehr für Produkte des täglichen Bedarfs ausgeben. Diese Zahl ergibt sich, wenn alle importierten Nonfood-Artikel, die theoretisch parallel eingeführt werden könnten, 15 Prozent teurer würden.
«Jetzt haben die Lieferanten wieder Oberwasser», befürchtet Peter Stefani, Jumbo-Marketingleiter. Er hatte vor drei Jahren die Kodak-Filme aus England importiert und sie 16 Prozent unter dem Schweizer Richtpreis angeboten.
Nach der Prozessniederlage macht sich Jumbo auf den nächsten Rückschlag gefasst: Die Schadenersatzforderung von Kodak beträgt nach Informationen von FACTS satte 440 000 Franken. Dabei, so Stefani, habe er gerade mal 20 000 Triopackungen parallel importiert. «Die Forderung steht in keinem Verhältnis zum entstandenen Schaden», sagt auch Jumbo-Anwalt Martin Streichenberg. Er strebt einen Vergleich mit Kodak an.
Obs dazu kommt, ist offen. «Die Vorstellungen liegen im Moment noch weit auseinander.» Finden sich die Parteien nicht, muss das Zürcher Handelsgericht den Fall neu beurteilen. Pikant: Die Zürcher Richter hatten vor anderthalb Jahren den Fall noch zu Gunsten von Jumbo beurteilt.
Das Verdikt des Bundesgerichts kommt einer Abkehr der bisherigen Rechtspraxis auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechts gleich: Im November 1996 stellten die Lausanner Richter fest, dass Epa mit den Parallelimporten von Chanel-Parfüm die Markenrechte nicht verletze. Im September 1998 bekam eine Zürcher Firma das Recht, das Nintendo-Spiel «Donkey Kong Land» direkt in den USA zu beziehen, ohne das Urheberrecht von Nintendo zu verletzen. In Sachen Patentrecht gab sich das Bundesgericht jetzt plötzlich konsumentenfeindlich. «Ein Zufallsentscheid», ist Roland von Büren, Präsident der Wettbewerbskommission, überzeugt. Das Verdikt aus Lausanne fiel knapp mit drei zu zwei Stimmen.
Die Schweiz wird damit ein Hochpreisland bleiben. Gemäss einer OECD-Studie liegt unser Preisniveau 40 bis 50 Prozent über dem europäischen Durchschnitt. Werden Parallelimporte nun tatsächlich verboten, bleiben in der Schweiz Topprodukte wie Software, Pampers, Gillette, Kodak oder Levi’s weiterhin massiv teurer als im Ausland.
So kauft Jumbo in der Schweiz ein Dreierpack Kodak zum Preis von 17.45 Franken ein, zu 19.90 Franken wird der Film weiterverkauft. «Wenn Sie noch die Mehrwertsteuer dazuzählen, bleibt da fast nichts übrig», rechnet Stefani vor. Die Krux: Kein Detailhändler kann es sich leisten, starke Brands wie Kodak einfach aus dem Sortiment zu nehmen.
«Für die Konsumenten ist das Verdikt aus Lausanne ein Rückschritt in die dunkelsten Zeiten der Kartelle», ärgert sich Roland Weber, Chef des Parfümdiscounters Alrodo. Auch Johannes M. Trümpy, Direktor der Importparfümerie Impo, ist sauer: «Der Entscheid ist absolut unverständlich.»
Alrodo bekam die rechtlichen Hürden für Parallelimporte schon in Deutschland zu spüren. In der EU sind die Lieferanten durch das Markenrecht vor aussereuropäischen Importen geschützt. «Ein vernünftiges Geschäften war nicht mehr möglich», resümiert Weber. Die Folge: Die Interparfums GmbH, deutsche Lizenznehmerin von Alrodo, hat ihre 25 Filialen in Deutschland entnervt verkauft.
So weit solls in der Schweiz nicht kommen. Nun müsse die Politik den Bundesgerichtsentscheid korrigieren: Wettbewerbshüter von Büren fordert eine Revidierung des Patentgesetzes. «Wenn der politische Wille da ist, könnte eine solche Lösung relativ schnell gehen.»
Dauert das Verbot von Parallelimporten länger an, droht der Detailhandel mit einer Klagewelle. Im Prinzip kann jedes einzelne Patent vor Gericht angefochten werden. Das jedoch wäre äusserst kostspielig, wie Patentanwälte erklären.
Der Impo-Chef könnte sich deshalb noch für eine andere Variante begeistern: einen zweiten, ähnlich gelagerten Prozess vor Bundesgericht. «Wir überlegen uns ernsthaft», so Trümpy, «in dieser Sache den Winkelried zu spielen.»